Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Frühmesser Mineralölhandelsges. mbH & Co. KG zur Verwendung für Rechtsgeschäfte (ohne Lieferung von Strom und Erdgas) ggü. Verbrauchern und Unternehmern

Stand 11.10.2022

I. Allgemeines/Geltungsbereich

a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die Lieferungen der Fa. Frühmesser an Kunden zum Gegenstand haben.

b) Gegenüber Unternehmern gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen eines Unternehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Unternehmers die Lieferung an den Unternehmer vorbehaltlos ausführen.

c) Wir sind das unter der Firma Frühmesser Mineralölhandelsges. mbH & Co. KG, Carl-Bosch-Straße 1, 76829 Landau, betriebene Unternehmen mit dem Gegenstand des Energie- und Mineralölhandels (insbesondere Handel mit Heizöl, Treib- und Schmierstoffen, Pellets, Gas und Strom).

II. Beschaffenheit der Ware

a) Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den einschlägigen DIN-Normen.

b) Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware wieder. Es handelt sich um Beschreibungen, nicht um zugesicherte Eigenschaften. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.

III. Vertragsschluss

a) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als rechtsverbindlich abgegeben werden.

b) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

c) Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

d) Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir werden den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten. Ist der Kunde Verbraucher, sind wir nur dann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand ohne ein Verschulden auf unserer Seite nicht erhalten haben und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben.

e) Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

f) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

IV. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Das gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen an Unternehmer, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Das gilt bei Lieferungen an Unternehmer auch dann, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und infolge eines Saldoanerkenntnisses an die Stelle der Einzelforderungen der Anspruch auf den Saldo tritt (Kontokorrentvorbehalt). Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Unternehmer sich vertragswidrig verhält.

b) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

V. Widerruf

a) Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Bestellung von Heizöl oder Kraftstoff

Beim Kauf von Heizöl oder Kraftstoff besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Kunden, die Verbraucher sind, nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl oder Kraftstoff der Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen.

b) Widerrufsrecht Ad-Blue/Pellets/Schmierstoffe

Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm gem. § 312g BGB bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (außer beim Kauf von Heizöl oder Diesel) nach folgender Maßgabe ein Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Fa. Frühmesser Mineralölhandelsges. mbH & Co. KG, Carl-Bosch-Straße 1, 76829 Landau, Telefonnummer: +49 (0)6341 917600, Telefax: +49 (0)6341 898951, E-Mail: info@fruehmesser.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

VI. Vergütung

a) Gegenüber Verbrauchern ist im Kaufpreis die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung sind im Kaufpreis enthalten.

b) Kosten für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort zur Zahlung fällig.

c) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

d) Ist der Kunde Unternehmer, so sind die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag ohne unsere Zustimmung in Textform nicht zulässig. § 354a HGB bleibt unberührt.

VII. Lieferung/Gefahrübergang

a) Soweit kein ausdrücklich als verbindlich bezeichneter Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

b) Ist die Nichteinhaltung einer Leistungsfrist auf höhere Gewalt, z.B. Arbeitskampf, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, unvorhersehbare Hindernisse, Rohstofferschöpfung oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Dies gilt auch für den Fall, dass solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten.

c) Wir sind im Rahmen des Zumutbaren zu Teilleistungen berechtigt.

d) Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Tankanlagen. Wir oder von uns beauftragte Dritte sind im Rahmen einer Mineralöllieferung nicht verpflichtet, Tanks, Anschlüsse und Befüllleitungen vor dem Betanken einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Es hat jedoch eine Sichtprüfung zu erfolgen.

e) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Lieferung, übernommen haben. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung bestellter Waren auf Gefahr des Unternehmers. Der Gefahrübergang auf den Unternehmer erfolgt im Falle der Lieferung mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Lieferung bestimmten Person oder Anstalt. Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Lieferung, übernommen haben.

VIII. Annahmeverzug

a) Der Übergabe im Sinne von Ziff. IX dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme kommt.

b) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.

c) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

IX. Gewährleistung

a) Der Kunde ist verpflichtet, uns offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Kunden möglich zu beschreiben.

b) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte eines Unternehmers ist, dass der Unternehmer alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.

c) Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach seiner Wahl berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Ist der Kunde ein Unternehmer, steht das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung uns zu.

d) Mängelansprüche des Unternehmers verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns an einen Unternehmer gelieferten Ware. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen.

X. Haftung

a) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

b) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.

c) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

d) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. X lit. a) bis c) vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsanschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

e) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns.

f) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

XI. Sammelbestellung

Kunden, die ihr Angebot im Rahmen einer Sammelbestellung abgeben, handeln als Unternehmer gem. Ziff. I. b) und haften uns gegenüber als Gesamtschuldner.

XII. Leihgebinde und Umschließungen

Leihgebinde dürfen nur zum Transport und zur Lagerung der von uns gelieferten Waren verwendet werden. Sie dürfen ausschließlich von uns oder unseren Beauftragten befüllt werden.

Der Kunde hat ihm überlassene Umschließungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, zu entleeren und in sauberem Zustand an die Rücklaufadresse fracht- und spesenfrei zurückzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn bereitgestellten Umschließungen auf ihre Eignung und Sauberkeit zu prüfen und zu überwachen. Dem Kunden obliegt die Einhaltung aller im Zusammenhang mit der Lagerung, dem Umschlag und der Beförderung zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Wasserhaushalts-, Immissionsschutz-, Abfallgesetz, der Gefahrstoffverordnung, Gefahrgutvorschriften (ADR), Verordnung brennbare Flüssigkeiten (VbF), Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten (TRbF) und Verordnung Anlagen wassergefährdende Stoffe (AwSV).

XIII. Schlussbestimmungen

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

b) Ist der Kunde Unternehmer, ist Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Landau in der Pfalz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es steht uns jedoch frei, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

d) Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Verbraucherschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand 11.10.2022